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Datum: 26.06.2025

Aktenzeichen: 3 Ga 40/25

1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 
2. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens. 
3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 1321,84 EUR festgesetzt. 
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.