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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Leonberg 





Wichtige Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr:
Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, bei den Gerichten per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben.
Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder auf dem gesetzlich vorgegebenen elektronischen Weg vorgenommen werden.



Gerichtszahlstelle:
Die Gerichtszahlstelle beim Amtsgericht Leonberg wurde zum 31.12.2011 geschlossen.
Bargeldeinzahlungen sind ab diesem Zeitpunkt nur noch bei der Gerichtszahlstelle des Amtsgericht Stuttgart möglich.



Hinterlegungen:
Es wird darauf hingewiesen, dass für Neuanträge in Hinterlegungssachen gemäß § 8a Zuständigkeitsverordnung Justiz n.F. anstelle des Amtsgerichts Leonberg ab 01.10.2023 das Amtsgericht Stuttgart zuständig ist.



Beratungshilfe:
Beratungshilfe wird grundsätzlich nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Antragsformulare erhalten Sie an der Infothek zu den Sprechzeiten.
Der Bewilligungsantrag kann auch innerhalb von 4 Wochen nach der erfolgten anwaltlichen Erstberatung gestellt werden, § 6 Abs. 2 BerHG.



Öffnungs- und Telefonsprechzeiten:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 11:30 Uhr sowie 14:00 bis 15:30 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr



Öffnungs- und Telefonzeiten der Anmeldung der Nachlass- und Betreuungsabteilung:
Montag, bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Mittwoch von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr




Ein weiterhin hoher Geschäftsanfall auf der Nachlass-und Betreuungsabteilung muss priorisiert abgearbeitet werden.

Dadurch kommt es aktuell immer noch zu längeren Bearbeitungszeiten.
Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen oder schriftlichen Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Verfahrens derzeit ab.
Wir bitten hierfür ausdrücklich um Ihr Verständnis.



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