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Geschäftsverteilungsplan
Die Verteilung der Geschäfte, d.h. der neu eingehenden Klagen, Anträge, Anklagen, Beschwerden und sonstigen Sachen auf die Richter des Amtsgerichts Leonberg wird jährlich durch das Präsidium des Amtsgerichts Leonberg im Geschäftsverteilungsplan beschlossen (Rechtsgrundlage: § 21 e Gerichtsverfassungsgesetz). Damit wird dem Grundsatz des gesetzlichen Richters Rechnung getragen: "Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden" (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz, § 16 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz). Dieser Grundsatz verlangt auch, dass die Kriterien, nach denen die Fälle auf die einzelnen Richter verteilt werden, im voraus und nach allgemeinen Gesichtspunkten bestimmt sind. Deshalb beschließt das Präsidium im Geschäftsverteilungsplan, mit welchen Richtern und Arbeitskraftanteilen die Abteilungen personell besetzt sind und für welche Fälle die Richter zuständig sein sollen.
Anbei haben Sie die Möglichkeit, den aktuellen Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Leonberg im PDF-Format zur Einsicht herunterzuladen. Es handelt es sich hierbeium eine Fassung, die speziell für die Veröffentlichung im Internet erstellt wurde und die bei grundsätzlichen Änderungen der Zuständigkeit oder der Besetzung aktualisiert wird. Wir sind darum bemüht die aktuelle Fassung immer zeitnah im Internet einzustellen, können jedoch keine Gewähr für einen aktuellen Stand übernehmen.
Geschäftsverteilungsplan Stand 01.
Januar 2023 (pdf)
Präsidiumsbeschluss vom 30. Mai 2022 (pdf)
Präsidiumsbeschluss vom 31. Januar 2022 (pdf)
Geschäftsverteilungsplan Stand 01. Januar 2022 (pdf)