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Telefonsprechzeiten
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Beratungshilfescheine werden auf schriftlichen Antrag erteilt. Anträge zur schriftlichen Beantragung eines Beratungshilfescheins könne auf Nachfrage an Sie übersandt werden, unter „Aufgaben & Verfahren“ - „Formulare“ - „Beratungshilfe“ abgerufen werden oder vor Ort in Zimmer 106 (Auskunftsstelle/Information) abgeholt werden.
Wenn Sie Unterstützung brauchen (insbesondere wenn Sie eines der oberen Stockwerke erreichen möchten), wenden Sie sich bitte an die allgemeine Auskunftsstelle (Tel. 07152/15-351) oder vor Ort an jeden Amtsangehörigen.
Die Rechtsantragstelle hat montags von 09.00 Uhr Uhr bis 11.30 Uhr sowie mittwochs von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr geöffnet. Termine für die Rechtsantragsstelle werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (07152/ 15-363) vergeben.

