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Sprechzeiten

Täglich von 09:00 Uhr - 11:30 Uhr, zusätzlich Mi auch von 14:00 Uhr - 15:30 Uhr.



Die Rechtsantragstelle hat nur Montags von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr sowie Mittwochs von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet.

Falls Sie diese Sprechzeiten nicht wahrnehmen können, besteht die Möglichkeit einen anderen Termin telefonisch zu vereinbaren.

Beratungshilfescheine werden nur auf schriftlichen Antrag erteilt.

Anträge zur schriftlichen Beantragung eines Beratungshilfescheins können:

  • auf Nachfrage an Sie übersandt werden
  • auf der homepage des Amtsgerichts unter „Aufgaben & Verfahren“ a „Verfahrenshilfen“ a „Beratungshilfe“ abgerufen werden
  • bei Gericht in Zimmer 106 (Auskunftsstelle / Information) abgeholt werden




Wenn Sie Unterstützung brauchen (insbesondere wenn Sie eines der oberen Stockwerke erreichen möchten) wenden Sie sich bitte an die allgemeine Auskunftsstelle (Tel. 07152/15-351) oder vor Ort an jeden Amtsangehörigen.

 


 

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