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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Leonberg
Hinweis zum Coronavirus (Stand 26.01.2021):
1. Der Sitzungsbetrieb am Amtsgericht Leonberg wird auch während des neuerlichen Lockdowns unter strenger Einhaltung der Abstands-
und Hygieneregeln fortgesetzt:
Verhandlungen finden ausschließlich in den beiden größten Sitzungssälen statt, so dass aus-reichender Abstand zwischen
den Verfahrensbeteiligten untereinander und zu Besuchern (in reduziertem Umfang weiterhin möglich) gewährleistet ist. Mobile
Plexiglasscheiben zwischen den Plätzen der Beteiligten sind vorhanden. Die Sitzungssäle werden regelmäßig und
ausrei-chend gelüftet, was durch CO2-Messgeräte überwacht wird. Anhörungen finden nicht in den Büros der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern ebenfalls ausschließlich in Sitzungssälen statt. Über das Tragen eines
Mund-Nasen-Schutzes während der Verhandlungen und Anhö-rungen entscheiden die Vorsitzenden, im Übrigen gilt im gesamten
Gebäude die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (bitte FFP2-Maske oder medizinische Maske). Der War-tebereich vor den
Sitzungssälen dient grundsätzlich nur wartenden Zeugen. Im Übrigen wird gebeten, vor dem Gebäude auf den Beginn der
Sitzung zu warten.
Bei Symptomen der Krankheit Covid-19 oder sonstigen Umständen, die nach den jeweils geltenden Regeln zu einer Quarantäne
führen (insbesondere unmittelbarer Kontakt zu einer infizierten Person), ist das Betreten des Amtsgerichts nicht gestattet. Bitte
teilen Sie uns dies vorab mit.
2. Außerhalb des Sitzungsbetriebs ist das Gerichtsgebäude zur Vermeidung von Risiken grundsätzlich abgeschlossen. Der
Zutritt zum Gerichtsgebäude (nur Erdgeschoss) wird in den nachstehend aufgeführten beiden Fällen gewährt, wenn keine
Krankheitssymptome oder ein Quarantänegrund bestehen (siehe oben). Die Ausnahmen sind:
• Anträge / Erklärungen bei der Rechtsantragsstelle, insbesondere eilbedürftige oder frist-gebundene. Bitte
vereinbaren Sie hierzu vorab telefonisch (07152/15-351) oder per E-Mail (poststelle@agleonberg.justiz.bwl.de) einen Termin, wobei wir im
Zuge dessen auch mit Ihnen zusammen prüfen möchten, ob eine schriftliche Einreichung erfolgen kann.
• Einsicht der Gerichtstafel kann erfolgen, auf vorherige telefonische Ankündigung oder per E-Mail (siehe oben) in der Zeit von
09:00 Uhr bis 15:30 Uhr.
Der Wachtmeister ist befugt, diese Zutrittsbeschränkungen im Rahmen des Hausrechts durch-zusetzen.
Die Maßnahmen gelten bis auf Weiteres.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ein weiterhin hoher Geschäftsanfall auf der Nachlass-und Betreuungsabteilung muss priorisiert abgearbeitet werden.
Dadurch kommt es aktuell immer noch zu längeren Bearbeitungszeiten.
Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen oder schriftlichen Anfragen zum
Bearbeitungsstand Ihres Verfahrens derzeit ab.
Wir bitten hierfür ausdrücklich um Ihr Verständnis.
