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Geschichte

Das Amtsgericht Leonberg ist in den Räumen des Schlosses untergebracht, das in der Nähe des historischen Marktplatzes liegt.

Der Gerichtsbezirk umfasst den nördlichen Teil des Landkreises Böblingen.

Die Geschichte der Gerichtsbarkeit in Leonberg hat eine lange Tradition und lässt sich bis zum Jahr 1350 zurückverfolgen.
Urkundlich erwähnt für diese Zeit ist ein Schultheißengericht, das in erster Instanz für den Ort Leonberg zuständig war und als Appellationsgericht für die Schultheißengerichte in Warmbronn, Eltingen, Gebersheim und Höfingen. Diese - heute allesamt zu Leonberg gehörenden Ortschaften - besaßen teilweise daneben noch das eigenständige Birengericht (Bire = Birne). Ihm oblag die Überwachung der Ge- und Verbote auf den Feldern.

Im Zuge der Vereinheitlichung der Gerichtsorganisation im württembergischen Herrschaftsgebiet im 15.Jahrhundert finden wir in Leonberg - wie anderswo - das Stadtgericht (Vogtgericht). Recht gesprochen wurde in Zivilsachen mit der übergeordneten Instanz in Tübingen (Stadt- und Hofgericht) und in Strafsachen. Die Strafgewalt umfasste auch die Befugnis, Strafen gegen Leib und Leben zu verhängen

1811 brachte für die württembergischen Lande die Oberamtsverfassung und damit für Leonberg ein Oberamt mit einem Oberamtsgericht, das vermutlich von Anfang an im Schloss untergebracht war, und zwar im Mittelteil, dem ursprünglichen Wohngebäude der Schlossanlage. Dort blieb es bis 1963 bis zum Umzug in den Westflügel, der ehemals als Fruchtkasten diente. Hier befindet sich das Gericht noch jetzt, neu renoviert im Jahre 2002.

Zum weiteren Schlossensemble gehört der gegenüber dem Gericht gelegene Zwinger. Dieser diente bis April 2005 als Untersuchungshaftanstalt für Frauen. Es war eine Aussenstelle der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim.

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